Alps, Munich

Liebe junge Leute, um diesem Artikel von 2004 etwas Sinn zu geben: Zu der Zeit war es noch üblich, sich mit einem Modem ins Internet einzuwählen. Man wählte die Telefonnummer seines Providers und surfte dann zum Minutenpreis über die Telefonleitung. Bei der Betrugsmasche, um die es hier geht, stellte eine Malware - der so genannte Dialer - die Rufnummer heimlich auf eine teure Abzock-Nummer um. Die "Überraschung" kam dann zum Monatsende in Form einer Telefonrechnung in vierstelliger Höhe.

Heutzutage geht praktisch jeder per DSL, Kabel oder Mobilfunk ins Internet. Dort funktioniert die Masche schon technisch nicht.

Kaum etwas verkörpert die Abzocke im Internet besser als der so genannte Dialer. Selbst Gesetzesänderungen schienen ihm kaum etwas anhaben zu können. Doch jetzt hat das BGH Recht gesprochen.

Ein Dialer ist ein Programm, dass die Internet-Verbindungseinstellungen des Rechners auf einen anderen Anbieter umstellt; meist auf eine teure 0190- oder 0900-Nummer. Die wenigen seriösen Dialer, die die Verbindungskosten vorher deutlich bekannt geben, sind dabei von dem Urteil nicht betroffen. Es geht hier vielmehr um die "Abzock-Dialer", welche das System unbemerkt umstellen. Wenn sie vorher überhaupt fragen, geben sie sich lediglich als "Optimierungstool für Internet-Verbindungen" aus, verschweigen die dabei anfallenden immensen Kosten jedoch. Wenn man die Frage, ob er sich installieren soll, verneint, installieren sie sich meist erst recht, und auch eine Deinstallation hilft selten wirklich. Andere Dialer installieren sich völlig verborgen. Abzock-Dialer durchseuchen das Netz zunehmend, man findet sie nicht mehr nur auf Pornoangeboten, sondern auf Seiten zur Währungsumrechnung oder mit Geburtstagsgedichten, in E-Mails und mittlerweile sogar auf Webseiten, die speziell für Kinder gemacht sind. Manche nutzen Sicherheitslücken des Windows-Betriebssystems, um sich unbemerkt aktivieren zu können.

Selbst ein kürzlich dazu erlassenes Gesetz, das eine Registrationspflicht für Dialer eingeführt hat und die Kosten begrenzt, konnte dem Treiben kaum einhalt gebieten. Wer sowieso Recht bricht, schert sich wenig um neue Gesetze.

Das Problem des betrogenen Kunden ist, dass der Betrüger selten auszumachen ist. Die 0190-Nummern werden von der RegTP im Block an Netzbetreiber vergeben, welche ihrerseits Teile des Blockes an Mehrwertdienstunternehmen vermieten. Oft sitzt hinter den betrügerischen Dialer-Unternehmen jedoch eine Briefkastenfirma im Ausland. Es fällt immens schwer, überhaupt die Adresse des Betrügers ausfindig zu machen, und wenn er im Ausland sitzt, hat man schließlich wenig Chancen, sein Geld zurück zu erhalten.

Der Telefonnetzbetreiber, der seinem betrogenen Kunden eigentlich helfen sollte, zuckt meist mit den Schultern, weil er die gleichen Probleme hat, den Betrüger ausfindig zu machen - aber verdient dennoch an dem ergaunerten Geld mit, da er einen Teil der 0190-Gebühren für Mehrwertdienste einbehält.

Die Forderung nach Gegenmaßnahmen verpufften. So recht schienen die Netzbetreiber kein Interesse zu haben, ihre Kunden zu schützen und den Betrugsmaschen ein für allemal einen Riegel vorzuschieben.

Das Urteil des BGH vom Freitag wird dies nun ändern. Das BGH hat nämlich festgestellt, dass der Netzbetreiber an den 0190-Nummern mitverdient, und deshalb auch ein Risiko mittragen muss. Für den Kunden heißt es, wenn er einen betrügerischen Dialer untergeschoben bekommen hat, braucht er die von ihm verursachten Gebühren nicht zu zahlen, sondern nur die Onlinegebühren, die er hätte bezahlen müssen, wenn der Dialer nicht installiert gewesen wäre. Der in diesem Fall beklagte Telefonnetzbetreiber blieb also auf den Gebühren von €9000 sitzen, die der Dialer beim Kunden verursacht hatte.

Zugegeben: der Netzbetreiber ist nicht Verursacher des Problems gewesen, er hat jetzt lediglich den schwarzen Peter zugeschoben bekommen. Allerdings hat der Netzbetreiber eher die Macht und die Möglichkeit, die Verträge mit den Mehrwertdiensteanbietern zu gestalten und zum Beispiel die Haftung für betrügerische Dialer weiterzureichen, bis es letztendlich den Betrüger selbst treffen würde. Damit würde dieser Sumpf der Abzock-Dialer endgültig ausgetrocknet werden.

Und das wird auch wirklich höchste Zeit!

Das BGH-Urteil trägt das Aktenzeichen III ZR 96/03.